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Impressum - Informationen zum Verein Inhalt:
Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Als der Gesetzgeber im Jahre 1992 das Betreuungsrecht einführte, hat er mit dem Begriff "Betreuung" ein Wort gewählt, dass sehr viele Bedeutungen haben kann. Der Begriff wird z. B. für die Pflege der Angehörigen im eigenen Haushalt, die hauswirtschaftlichen Versorgung der Eltern, die Arbeit als Sozialarbeiter in Einrichtungen oder ambulanten Diensten, die Aufsicht und Begleitung von Kindern im Kindergarten oder die Pflege einer Website als Webmaster verwendet. Diese vielfältige Bedeutung des Begriffs "Betreuung" führt aus diesem Grunde zwangsläufig oft zu Missverständnissen, da häufig jeder Gesprächspartner etwas anderes unter diesem Begriff versteht. Was versteht man unter "Betreuung" im Sinne unseres Aufgabenfeldes? Wir sind für volljährige Menschen tätig, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Unsere Klienten sind also entweder zeitweise nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten zu besorgen (z.B. bei akuten Psychosen oder reaktiven Depressionen), oder dauerhaft in der Lage, nur einen Teil der Angelegenheiten zu regeln, z.B. bei Blindheit oder Gehörlosigkeit (§1896 BGB). Der Verlust der Fähigkeit, dauerhaft nichts mehr selbst regeln zu können tritt i.d.R. erst bei älteren Mitbürgern ein. Da das Wort "Betreuung" wie oben schon erwähnt, geradezu zu Missverständnissen auffordert, war es nach der Einführung des Gesetzes sehr schwierig, die Aufgaben eines Betreuers im Sinne des § 1896 BGB zu definieren. Dieses Problem führte zu einer schwer überschaubaren, sich zum Teil widersprechenden Rechtssprechung durch Amtsgerichte, Landgerichte etc. Die von den Justizhaushalten der Bundesländer zu tragenden Kosten für die Betreuung stiegen darüber hinaus mit jedem Jahr deutlich. Der Gesetzgeber hat aus diesen Gründen im Rahmen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im Jahre 1999 dem § 1901 I BGB das Wort "rechtlich" hinzugefügt, um den Begriff einzugrenzen. Es muss sich also um "rechtliche" Angelegenheiten handeln, die der Betroffene nicht selbst regeln kann. Der "rechtliche Betreuer" wird im Rahmen der "rechtlichen Betreuung" rechtswahrend unter Beachtung der zunehmend komplizierter werdenden, teilweise vom Gesetzgeber handwerklich unzureichend erarbeiteten Gesetzgebung für den "rechtlich Betreuten" tätig. In diesem Zusammenhang finden Sie in der Literatur und im Netz häufig auch die Begriffe "gesetzliche Betreuung" bzw. "gesetzlicher Betreuer" als Synonym für die o. g. Begriffe. Der Betreuer ist somit z. B. nicht für den Einkauf, das Wäschewaschen, die regelmäßige Fahrt zum Arzt, die Pflege des Betroffenen oder die Wohnungsreinigung zuständig. Er hat diese Angelegenheiten lediglich zu organisieren, wenn der Betreute sie nicht eigenständig regeln kann. Hierbei hat der Betreuer einige Regeln zu beachten. Der Betreuer hat zum Wohl des Betreuten zu handeln, mit dem Betreuten seine Angelegenheiten zu besprechen und die Wünsche des Betreuten zu beachten, wenn diese vernünftig sind und die Zumutbarkeitsgrenze nicht übersteigen. Der Betreute soll befähigt sein, sein Leben nach eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten und es soll dazu beigetragen werden, dass Krankheiten bzw. Behinderungen beseitigt, gelindert oder die Folgen gemindert werden. Außerhalb des
vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreises ist der Betroffene uneingeschränkt eigenständig
und eigenverantwortlich.
Unser Verein wurde am 05.10.1996 gegründet. Seit dem 01.04.1997 arbeiten wir ehren- und hauptamtlich überwiegend im Bereich der rechtlichen Betreuung für derzeit ca. 170 Klienten in Dorsten, Gladbeck und Bottrop sowie in der näheren Umgebung. In der Zeit vom 01.04.1997 bis zum 31.08.2000 befand sich unser Büro in der Freiheitsstr. 50, 46284 Dorsten. Seit dem 01.09.2000 sind wir unter der im Impressum angegebenen Adresse zu erreichen. Wir werden von den Betreuungsabteilungen der Amtsgerichte in unserer Umgebung zum Betreuer bestellt, wenn zuvor kein ehrenamtlicher Betreuer für dieses Amt gefunden werden konnte oder wenn die Betreuung einem ehrenamtlichen Betreuer nicht zugemutet werden kann, da die Führung der Betreuung eine spezielle Ausbildung erfordert. Neben der rechtlichen Betreuung volljähriger Menschen führen wir auch Pflegschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Darüber hinaus vermitteln wir ehrenamtliche Betreuungen und begleiten ehrenamtliche Betreuer im Rahmen der von den Vormundschafts- bzw. Betreuungsrichtern festgelegten Aufgabenkreise. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Bildung von Netzwerken zur individuellen Unterstützung unserer Klienten in Zusammenarbeit mit Pflegediensten sowie ambulanten und stationären Einrichtungen.
Unsere Homepage existiert seit dem 01.01.2005 und ist zurzeit unter mehreren Adressen zu finden. Neben der Adresse www.rechtlichebetreuung.de können Sie uns auch unter www.rechtlichebetreuung.eu, www.rechtliche-betreuung.eu, www.gesetzlichebetreuung.eu, www.gesetzliche-betreuung.eu und www.vswb.de erreichen.
Wolfgang Ulber vom EDV-Service Dorsten wartet und repariert ehrenamtlich die Hard- und Software in unserem Vereinsbüro und berät uns bei der Gestaltung und Pflege dieser Site.
Die Anwälte Norbert Mettler und Rüdiger Stewing sowie die Mitarbeiterinnen des Dorstener Rechtsanwaltsbüros Mettler und Stewing stehen uns regelmäßig und ehrenamtlich zur Information über rechtliche Fragen zur Verfügung. Telefon: 02362-64572 Unser Verband ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der uns in fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen berät. Wir sind Mitglied im Facharbeitskreis Betreuungsrecht des Fachbereiches Soziale Rehabilitation, Migration des PARITÄTISCHEN in Nordrhein-Westfalen. Hinweise zur Nutzung unserer Site Grundsätzlich haben wir gegen einen Verweis auf unsere Site durch einen Link oder Hinweis nichts einzuwenden. Aus rechtlichen Gründen und zu unserem Schutz haben wir die nachfolgenden Hinweise möglichst umfassend formuliert, um rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen der Veröffentlichung der Site im Internet zu vermeiden. Das "Bürokratendeutsch" bei der Formulierung war leider nicht zu vermeiden.
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