-1017/11/2005 - Düsseldorf, 29. November 2005
Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen: Experten informieren über die Möglichkeiten der rechtlichen Betreuung. Antworten und Ratschläge für Angehörige und Betroffene am 1. Dezember 2005.
Das Landespresse- und Informationsamt teilt
mit:
Was passiert
eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder
Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine
Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wer entscheidet im
Akutfall? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am 1.
Dezember 2005. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und
Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (0,09
Euro/min), im Chat unter www.callnrw.de oder per E-Mail an
info@callnrw.de.
Vorsorge treffen für den Betreuungsfall!
Mit dieser landesweiten Aktion stellen Call NRW, Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, und das Justizministerium NRW die Vorsorgemöglichkeiten in den Mittelpunkt der Beratung rund um das Betreuungsrecht. NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: „Allein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Wir alle sind deshalb gut beraten, uns rechtzeitig Gedanken zu machen und schon in gesunden Zeiten Vorsorge zu treffen."
Bei der Abfassung einer so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind allerdings wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.
Die Experten werden auch im kommenden Jahr jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht beantworten.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Call NRW kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer „Vorsorgevollmacht“ bestellt werden: Call NRW ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar.
Call NRW (allg. Bürgerservice) 0180 3 100 110 (0,09 Euro/min)
Fragen
zum Recht: 0180 3 100 212 (0,09 Euro/min)
Pressekontakt:
Ulrich Hermanski
(Justizministerium NRW), Tel.: 0211 / 8792-255
Judith Kühnert (Call NRW), mobil: 0173 / 52 75
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